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Landeskabinett gibt grünes Licht für weitere Umsetzung des Startchancen-Programms

06.03.2024

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Die Landesregierung hat grünes Licht gegeben für die weiteren Vorbereitungen zur Umsetzung des Startchancen-Programms in Nordrhein-Westfalen. Das Landeskabinett hat in dieser Woche der Verwaltungsvereinbarung und der Rahmenvereinbarung Startchancen mit dem Bund zugestimmt, welche die rechtliche und politische Grundlage für die konkrete Ausgestaltung des Bund-Länder-Programms zur Förderung von Schulen in herausfordernder Lage bilden. Die Vereinbarungen wurden nun unmittelbar dem Landtag Nordrhein-Westfalen zugeleitet, der sich final damit befassen wird. „Die Vereinbarungen zum Startchancen-Programm schaffen die Voraussetzungen dafür, dass das Schulministerium mit dem Auswahlprozess der Schulen beginnen kann, die ab dem Schuljahr 2024/25 in einer ersten Kohorte und dann ab dem Schuljahr 2025/2026 in einer zweiten Kohorte gefördert werden“, sagte Schulministerin Dorothee Feller. 

Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Startchancen-Programm in den kommenden zehn Jahren rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und wird seinerseits Landesmittel bis zu demselben Umfang in die gezielte Unterstützung von landesweit mehr als 900 Schulen in herausfordernder Lage investieren. Ein Hauptfokus des Programms liegt auf der Vermittlung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. 

Um die Schulen bei ihren Aufgaben wirksam zu unterstützen, fußt das Startchancen-Programm auf drei Säulen:

  1. Ein Investitions-Budget, mit dem eine lernförderliche Ausstattung und Infrastruktur der jeweiligen Schule geschaffen werden kann, die auf den konkreten Bedarf vor Ort abgestimmt ist.
  2. Ein Chancen-Budget, aus dem unter anderem eine pädagogische und systemische Beratung und Unterstützung für die Schulen finanziert werden kann, die nachhaltig zu einer Verbesserung der Schul- und Unterrichtsentwicklung beiträgt.
  3. Ein zusätzliches Personal-Budget, um neben den Lehrkräften weitere Fachkräfte unterschiedlicher Professionen einzustellen, die das Lehren und Lernen unterstützen (Multiprofessionelle Teams).

Das Schulministerium wird in enger Abstimmung mit den Bezirksregierungen und den Staatlichen Schulämtern nun kurzfristig die ersten 400 förderberechtigten Schulen in herausfordernder Lage auswählen, die ab April für eine Teilnahme in der 1. Kohorte angesprochen werden sollen. In dieser Phase werden ebenfalls die jeweiligen Schulträger eingebunden. Der Fokus liegt dabei mit 60 Prozent auf der Förderung von Schülerinnen und Schülern an Grund- und Förderschulen. Mit den verbleibenden 40 Prozent werden weiterführende Schulen und ausgewählte Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung in den Berufskollegs gefördert.

„Bei der Auswahl orientieren wir uns streng an der Zielsetzung des Programms und den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Sozialindikatoren und können dabei als eines von wenigen Ländern auf unseren aktuellen Schulsozialindex zurückgreifen“, erläuterte Ministerin Feller. Damit ist sichergestellt, dass bei der Auswahl der Schulen vor allem zwei zentrale Dimensionen berücksichtigt werden: der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte sowie die Armutsgefährdung von Schülerinnen und Schülern. „Es ist wichtig, dass das Geld und damit die Förderung genau bei den Schülerinnen und Schülern ankommt, die sie am dringendsten benötigen“, führte Ministerin Feller aus.

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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